Erläuterung wichtiger Begriffe aus dem bergmännischen Sprachgebrauch B - E
| Bereißen | Nach dem Schießen (s.d.) oder auch in regelmäßigen Abständen wurden die Strecken und Stollen auf loses Gestein kontrolliert und dieses erforderlichenfalls aus der Firste heruntergebrochen. Dies nennt man "Bereißen" (vgl. auch "Nachreißen"). Damit die losen Brocken einem nicht auf de eigenen Füße fallen, tut man dies gewöhnlich mit einem ziemlich langen Werkzeug - z.B. einer Bereißstange. | |
| Bergakademie | erste montanwissenschaftliche Hochschule der Welt, gegründet 1765 in Freiberg, diente zunächst vor allem der Ausbildung ingenieurtechnischen Personals für den sächsischen Bergbau | |
| Bergamt | Verwaltungsbehörde
eines Bergbaureviers, seit dem 16.Jahrhundert in Sachsen einheitlich
durchgesetzt, bedeutende kursächsische Bergämter und Bergreviere waren
u.a.: Glashütte, Altenberg,
Seiffen, Freiberg,
Wolkenstein, Marienberg
(aber erst im 18.Jahrhundert kursächsisch), Ehrenfriedersdorf,
Geyer, Annaberg,
Schwarzenberg, Schneeberg,
Johanngeorgenstadt und Eibenstock. Daneben
besaßen einige lokale Grundherrschaften auch eigene Bergämter, in
Westsachsen besonders die Herrschaft zu Schönburg-Glauchau (u.a. in
Wolkenburg, Hohenstein-Ernstthal, Scheibenberg, Elterlein).
Die Aufgaben der Bergämter wurden in der "Annaberger Bergordnung" geregelt, die zwischen 1500 und 1509 niedergeschrieben und nach und nach auf alle sächsischen Reviere übertragen wurde. Sie löste das alte Freiberger Bergrecht (Niederschriften von 1307 und 1346 sind erhalten) ab. |
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| Bergarchiv | Eine weltweit nur in Sachsen existierende Institution und Außenstelle des Sächsischen Staatsarchives mit Sitz in Freiberg, seit 2008 im Schloß Freudenstein. Im Bergarchiv sind alle Risswerke (s.d.) und bergwerksbezogene Akten, aber auch Unterlagen der Geologischen Landesuntersuchung u.ä.m. archiviert - insgesamt rund 5.000 m Akten und zirka 103.000 Risse, zurückgehend bis ins 15. Jahrhundert. Dieses Facharchiv ist nicht nur für die Sanierung von Altbergbau, sondern auch für die Heimatforschung eine wichtige Faktenquelle. | |
| Bergaufzug | Der
Bergaufzug ist kein Lift, sondern eine Parade. Die wurde Ende des 17.
Jahrhunderts zu Ehren eines Besuchs des gerade regierenden und ziemlich
prunksüchtigen Kurfürsten Friedrich August, I., dem Starken, erstmals
in dieser Form veranstaltet. Traditionsbewußt und stolz auf ihren
Berufsstand, wie die Bergleute sind, werden bis heute immer wieder zu
Festtagen und Jubiläen Bergaufzüge veranstaltet, bei denen die
Gewerkschaft und Gäste aus anderen Revieren zum Ergötzen der Besucher
aufmarschieren und damit zugleich immer aufs Neue daran erinnern, welche
lange Tradition das Bergwesen im Freistaat Sachsen hat. Die Bergleute
tragen bei der Parade eine berufsspezifische Uniform - das Habit
(s.d.).
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| Bergbuch | Auch "Verleihbuch" oder "Bergamtsbuch", wurde beim zuständigen Bergamt (s.d.) geführt. In jedem Bergamt war ein "Bergschreiber" als Protokollant des Berggerichtes angestellt, der u.a. alle Mutungen (s.d.) und Verleihungen aktenkundig im "Bergbuch" festhielt. Das "Bergbuch" ist also in erster Linie als eine Art "Grundbuch" für Abbaukonzessionen zu verstehen. Daneben führte der Bergschreiber Buch über die Steuerabführung der Gewerkschaften (s.d.) an den Landesherrn. Vergleiche auch "Gegenbuch". | |
| Bergfreie, das | Mit der Eintragung der Mutung (s.d.) in das Bergbuch waren auch gewisse Pflichten verbunden: Der Bergwerksbetreiber durfte zum Beispiel die verliehene Grube nicht mehr als drei Tage unbelegt lassen (also "ohne Belegschaft", die Arbeit ruhen lassen) - schließlich sollte sie irgendwann Ertrag und damit auch den Zehnten an Steuereinnahmen für den Landsherrn bringen. In einem solchen Fall, oder auch, wenn der Betreiber sie aus Kostengründen aufgab, fiel die Grube zurück "ins Bergfreie" - es durfte nun also jeder andere selbst sein Glück versuchen und sich als neuen Eigner ins Bergbuch eintragen lassen. | |
| Berghauptmann | Hierarchische Bezeichnung für Direktoren der oberen Verwaltungsebenen des Bergwesens eines Landes ("Oberberghauptmann") oder eines Bergamtsbezirkes aus jüngerer Zeit (18.Jhdt.). | |
| Bergmeister | Aufgrund der - ursprünglich reichsunmittelbaren - direkten Einflußnahme durch den Landesherren auf den Bergbau entwickelte sich bereits sehr früh auch eine unmittelbare und von den Territorialfürsten unabhängige Bergbauverwaltung, welche durch einen "Bergmeister" innerhalb des Abbaureviers repräsentiert wurde. Er hatte einerseits die Aufgabe, für die Einhaltung der jeweiligen Bergordnung, für die Abführung der Steuern und für die technische Sicherheit zu sorgen, übte andererseits aber auch innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches eine eigene Gerichtsbarkeit aus. Später wurden die Aufgaben innerhalb größerer Bergamtsbezirke auf mehrere Beamte verteilt (Geschworene, Schreiber, Bergrichter usw.). | |
| Bergregal | von
lateinisch: rex, der König, abgeleitet, der Anspruch des Königs auf
die gefundenen Erze und deren Abbau, vorrangig der Edelmetalle,
ursprünglich dem Kaiser eigenes Vorrecht, das aber häufig an
territoriale Fürsten "verliehen" wurde (mittelalterliches
Lehnswesen), demgegenüber gab es schon immer auch
"grundeigene" Rohstoffe, wie Ton, Werkstein, Kohle oder Eisenerze, die dem
Bergregal nicht unterlagen, sondern dem Grundeigentümer gehörten. Zu den ältesten Bergbauorten in der Mark Meißen gehören Scharfenberg bei Meißen (bereits vor 1000 ?) Freiberg (um 1168), Bleiberg (um 1220), Wolkenburg (vor 1300) und der Hohe Forst zwischen Zwickau und Schneeberg (nach 1300). Der Bergbau unterlag hier zunächst ausschließlich dem Regalrecht. Das zwischen 1307 und 1346 niedergeschriebene "Freiberger Bergrecht" regelte die Suche nach und den Abbau von Erzen im Interesse der meißnischen Fürsten, galt jedoch zu diesem Zeitpunkt ausschließlich in deren Territorien (Mark Meißen). |
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| Bergschreiber | siehe "Bergbuch", vgl. auch "Gegenschreiber". | |
| Betriebsplan | Heute die wichtigste Arbeitsgrundlage jedes Bergbaubetriebes. Das Bundesberggesetz (BBergG) regelt heute alle Belange des Bergbaus und schreibt für jeden Betrieb und für jede Phase des Abbaus (z.B. Aufsuchung/Erkundung, Gewinnung, Rekultivierung) spezielle Betriebspläne vor, in denen z.B. die Art und Weise des Vorgehens, die vorgesehenen Fördermengen und auch die Sicherheitsbestimmungen für den Abbau festgelegt und behördlich genehmigt werden müssen. Auch Besucherbergwerke müssen einen solchen Hauptbetriebsplan bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Sachsen das Oberbergamt in Freiberg) zur Genehmigung einreichen. | |
| Bleiglanz | Galenit,
das wichtigste sulfidische Bleierz ( PbS ), häufig mit bis zu 1%
Silbergehalt, dann auch wichtiges Silbererz. Der deutsche Name ist auf
den starken metallischen Glanz frischer Bruchflächen
zurückzuführen.
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| Blende, die B. | Einerseits eine Gruppe von Erzmineralen (z.B. Zinkblende), die sich durch fahlen Glanz auszeichnen. Andererseits Bezeichnung für ein Geleucht, das im späten Mittelalter weite Verbreitung fand und die ältere Froschlampe (s.d.) ablöste. Dieses Geleucht mit einer kleinen Öllampe (dem "Kuckuck") ist auch unter der Bezeichnung "Freiberger Blende" bekannt. | |
| Communbergamt | Da mit dem Bergrecht eine ganze Reihe weiterer Vorrechte für die Bergstädte verknüpft waren (Marktrecht, Zollrecht, eigene Gerichtsbarkeit, Brau- und Schankrecht u.dgl.) waren die Stadträte sehr daran interessiert, das Bergbaurecht für den Ort zu erhalten. Auch wenn die Erträge eines Reviers zurückgingen, wurde deshalb versucht, den Abbau so lange wie möglich fortzuführen. Dazu erwarb die Stadt Kuxe (s.d.) der Bergwerke oder richtete gar eigene Bergämter ein, die im Gegensatz zu den "staatlichen" als "Communbergamt" bezeichnet wurden. Solche Bergämter unter örtlicher Verwaltung bestanden zum Beispiel in Falkenstein (bis 1851) und in Zschopau. | |
| Direktionsprinzip | Mit
diesem Begriff wird das Wesen der Vorschriften und gesetzlichen
Regelungen des sächsischen Montanwesens zwischen dem Anfang des 16.
Jahrhunderts und dem sächsischen Berggesetz von 1869 beschrieben: Die
wirtschaftliche und technische Leitung eines Bergwerkes wurde nicht mehr
dem Betreiber überlassen, sondern im Interesse der Gewinnmaximierung
für das sächsische Fürstenhaus durch Staatsbeamte
"dirigiert". Dies hatte insbesondere den Vorteil, daß zeitweise unrentable Bergwerke - heute würde man es "subventioniert" nennen - weiter betrieben werden konnten mit Einnahmen aus anderen, ertragreichen Gruben. Außerdem konnten notwendige technische Neuerungen schnell, revierübergreifend und auch gegen den Willen der Gewerken oder der Grundherren (z.B. bei Wasserbauten) durchgesetzt werden. Leider auch damals schon nicht ohne bürokratischen Aufwand und zunehmende staatliche Einmischung... Deshalb wurde das Direktionsprinzip in der Zeit der Industrialisierung zum Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung und wurde 1869 durch ein "Berggesetz" für das damalige Königreich Sachsen abgelöst. Im Zuge der Einführung des Berggesetzes wurde die Verwaltungsbereiche der zahlreichen Bergämter zusammengelegt, so daß nach 1856 nur noch die Bergämter Freiberg, Altenberg (1867 zum BA. Freiberg), Annaberg und Schwarzenberg fortbestanden. |
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| Durchschlag, durchschlagen | Wenn Strecken, Stollen, Schächte oder Querschläge zur Herstellung von Verbindungen zwischen Grubenbauen aufgefahren wurden, spricht man vom "Durchschlag", wenn der angezielte Grubenbereich erreicht wurde. Zur Beschleunigung des Vortriebs langer Strecken oder Stollen wurde oft im "Gegenortbetrieb" (siehe dort) vorgegangen, dann waren die einzelnen Abschnitte "durchgeschlagen", wenn die Verbindung untereinander hergestellt war | |
| Einfallen | die
Neigung eines Erzgangs (siehe dort), der Winkel der Gangebene
gegen die Horizontale, Einfallsrichtung: Angabe zur Orientierung der
Gangneigung, immer senkrecht zur Streichrichtung liegend
Erzgänge, die mit einem Winkel unter 15° gegen die Horizontale einfallen, werden als "schwebend" bezeichnet, bei einer Neigung von 15° bis 45° werden sie als "flach" bezeichnet. Als "tonnlägig" (siehe dort) im Sinne des Einfallswinkels werden Erzgänge bezeichnet, die in einem Winkel von 45° bis 75° zur Horizontale geneigt sind. Steiler einfallende Erzgänge (75° bis 90°) werden als "saiger" (siehe auch dort) bezeichnet. |
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| Eiserner Hut | durch
Verwitterung, speziell durch den Zutritt von Luftsauerstoff
veränderter, oberster Bereich eines Erzgangs,
"Oxydationszone", dort reichern sich Oxide unedler
Metalle (vorallem Eisen) an, siehe auch Reicherzzone
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| Engelsgroschen | eine Silbermünze, die im 16. Jahrhundert in Annaberg geprägt wurde | |
| Erbstolln | Die
Stolln hatten für die Wasserableitung und für die Bewetterung der
Bergwerke enorme technische Bedeutung. Oft gründeten sich
eigenständige Stollngewerkschaften im Gegensatz zu den Gewerkschaften
auf den Fund- und Maßgruben (z.B. Verträgliche Gesellschaft zu
Freiberg). Die Stollnauffahrung erfolgte nach Möglichkeit entlang des
Erzganges, da hier der Vortrieb leichter und gleichzeitig eigenes
Erzausbringen möglich war. Oft aber verlief der Erzgang auch so
ungünstig, daß man entlang seiner Ausbißlinie keinen geeigneten -
tief genug liegenden - Ansatzpunkt für den Stollnbau fand. Dann mußte
man den Stolln vom nächstgelegenen Tal ausgehend oft Hunderte Meter
durch taubes Gestein vortreiben, was mit Schlägel und Eisen ein extrem
zeit- und geldaufwendiges Unternehmen war. Aus diesem Grund erhielten die Stollnbetreiber schon sehr früh eine juristische und fiskalische Sonderstellung: Während alle anderen Grubenfelder "verliehen" wurden und bei Aufgabe oder Konkurs an den Grundherren zurück fielen, erhielten die Stollngewerken das Erbrecht, also das private und vererbbare Eigentum an ihrem Stolln. Trotzdem mußte der Stollnbau natürlich für eine lange Zeit vorfinanziert werden. Hatte der Stolln dann auf den ersten zu entwässernden Schacht durchgeschlagen und dem Bergwerk Wasserlösung gebracht, dann hatten die Gewerken des Schachtes an die Stollngewerken ein weiteres Zehntel ihrer Ausbeute (das sogenannte "Stollnneuntel", denn das erste Zehntel kassierte ja schon der Landesherr als Inhaber des Bergregals) zu zahlen. Aus diesen Erträgen wurde die Unterhaltung des Erbstollns finanziert. Diesen Ertrag aber verlor die Stollngewerkschaft, wenn später ein neuer, tiefer angesetzter - dadurch aber auch längerer - oder mit geringerer Neigung aufgefahrener Stolln den Schacht erreichte. Um den älteren Stolln dieses Ertrags zu "enterben", mußte der tiefere Stolln jedoch mindestens zwei Lachter tiefer am Schacht einkommen. |
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| Erz | ein nutzbares, metallhaltiges Mineral (siehe dort) | |
| Erzgang | typische Ablagerungsform von Erzen, durch verschiedene tektonische Vorgänge gebildete Klüfte (Risse) und Spalten im Gestein, die nachträglich mit Mineralen und Erzen ausgefüllt wurden, Siehe auch "Gang" |